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   RG, 03.05.1938 - 1 D 182/38   

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https://dejure.org/1938,496
RG, 03.05.1938 - 1 D 182/38 (https://dejure.org/1938,496)
RG, Entscheidung vom 03.05.1938 - 1 D 182/38 (https://dejure.org/1938,496)
RG, Entscheidung vom 03. Mai 1938 - 1 D 182/38 (https://dejure.org/1938,496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine Falschbeurkundung auch dann nach dem § 348 Abs. 1 StGB. strafbar, wenn der Täter rechtlich von der Beurkundungstätigkeit ausgeschlossen war, weil er selbst an der beurkundeten Angelegenheit teilhatte? 2. Zur Bedeutung des Tatbestandsmerkmales "innerhalb seiner ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 176
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).

    Wird von ihm aber nicht durch form- und fristgerechte Revision Gebrauch gemacht, so erwächst das Urteil in Rechtskraft (RGSt 72, 176, 181).

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

    Die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 29, 351, 352 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53 - bei Dallinger MDR 1954, 400; RGSt 40, 271, 273; 72, 176, 180, 181; Peters, StPO 3. Aufl. § 55 S. 495; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 2 ff.; Sax in KMR, StPO 7. Aufl. Einl. X Rdn. 7 ff.; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. Einl. Rdn. 104 ff.).
  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichern Entscheidung kann zwar nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1954, 400; BGHSt 29, 351 [352]; RGSt 72, 176 [180f]).
  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 471/56
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  • BGH, 21.04.1970 - 5 StR 63/70

    Unterlassene Verlesung der Anklageschrift als Verfahrensbeschwerde - Ausstellung

    Unter solchen Umständen gehört die sachliche (wie die örtliche) Zuständigkeit des Beamten zum Tatbestande des § 348 StGB (BGHSt 12, 85, 86; RGSt 72, 176).
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